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Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettssitzung an diesem Dienstag Nachbesserungen bei den Regeln für das kontaktlose Training von Kindern unter 14 Jahren beschlossen und damit die im Vergleich zur „Bundes-Notbremse“ strengeren Vorgaben im Freistaat aufgegeben: Ab Mittwoch, 28. April 2021, ist fortan auch in Bayern Sport im Freien für Kinder unter 14 Jahren in Gruppen von bis zu fünf Personen oberhalb einer 7-Tages-Inzidenz von 100 gestattet. Die Bayerische Staatsregierung hat die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dahingehend an die sogenannte „Bundes-Notbremse“ angepasst. Etwaige Anleitungspersonen, also Trainer*innen/Betreuer*innen, dürfen nur dann teilnehmen, wenn sie ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden ist, nachweisen können. Vollständig geimpfte Personen werden negativ getesteten Personen gleichgestellt.
„Grundsätzlich ist alles zu begrüßen, was das Leben für unsere Kinder in diesen Zeiten verbessert. Von daher sind wir erst einmal froh, dass es auch bei der Staatsregierung eine Einsicht gibt. Das ist aber allenfalls ein Schrittchen in die richtige Richtung“, sagt der Geschäftsführer des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV), Jürgen Igelspacher, der aber auch das erneuert, was schon BFV-Präsident Rainer Koch bereits in der vergangenen Woche betont hatte: „Wir bleiben dabei: Nahezu alle Expert*innen-Meinungen und harten Fakten werden erneut negiert. Der Amateur- und Jugendfußball stellt kein pandemisches Problem dar, sondern ist vielmehr fixer Teil der Lösung. Das muss endlich auch so akzeptiert werden. Bis heute kann niemand erklären, warum in der Schule getestete Kinder nicht auch am Nachmittag in größeren Gruppen und ohne Altersbeschränkung gemeinsam unter Aufsicht sowie unter Einhaltung der etablierten Hygienekonzepte trainieren dürfen. Sport ist wichtig für unsere Gesellschaft, er ist wichtig für die Gesundheit. Der Sport gibt Menschen Bewegung und Lebensfreude zurück, ganz besonders Kindern und Jugendlichen. Das bleibt ihnen mit dieser Regelung faktisch verwehrt und hat drastische Folgen – für Körper und Psyche, aber auch für den Unterbau in unseren Vereinen.“
Sportausübung ist zulässig:
1) in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport im Freien mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) erlaubt, die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt. Zudem ist ab dem 28. April kontaktloser Sport im Freien für Kinder unter 14 Jahren in Gruppen von bis zu fünf Personen gestattet.; Etwaige Anleitungspersonen, also Trainer*innen/Betreuer*innen, dürfen nur dann teilnehmen, wenn sie ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden ist, nachweisen können. Vollständig geimpfte Personen werden negativ getesteten Personen gleichgestellt.
2) in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist nur kontaktfreier Sport im Freien mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person – max. fünf Personen – (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt;
3) in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport im Freien in Gruppen bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
Der BFV verweist in diesem Zuge auch darauf, dass die aktuellen Regelungen vor Ort die jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden auch nochmals explizit auf ihren Internetseiten (Landkarte) veröffentlichen.
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Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat in seiner Videokonferenz am Mittwochabend nochmals deutlich und ohne Gegenstimme zum Ausdruck gebracht, dass er es aufgrund der staatlichen Verfügungslage – die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde bis mindestens 9. Mai 2021 verlängert – de facto für nicht mehr möglich erachtet, die aktuell aufgrund der Corona-Pandemie unterbrochene Spielzeit 2019/21 in den allermeisten Ligen ordnungsgemäß zu Ende zu führen und ein Abbruch der Verbandsspielklassen unvermeidlich erscheint. Ein formeller Beschluss zum Abbruch sollte aber aus formalen Gründen noch nicht aktuell getroffen werden.
Der BFV hatte bereits im August 2020 mit der Installation des §93 in der Spielordnung eine Regelung geschaffen, dass im Falle eines Saisonabbruchs die Anwendung der Quotienten-Regelung mit Auf- und Absteigern unter Wegfall der Relegation greift. Ein Spieljahr geht bekanntermaßen bis 30. Juni eines Jahres und es ist die originäre Aufgabe eines Fußball-Verbandes, seinen Vereinen einen Spielbetrieb anzubieten, insofern dies die staatliche Verfügungslage zulässt. „Stand heute gilt die Verordnung des Freistaats Bayern jedoch nur bis zum 9. Mai 2021. Auch wenn wir aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen nicht davon ausgehen, wäre es rein theoretisch noch möglich, einzelne Spieltage bis zum offiziellen Saisonende am 30. Juni 2021 anzusetzen. Schon ein Spiel könnte die Quotienten und damit das Tabellenbild verändern. Aber all das funktioniert natürlich nur, wenn wir allen Vereinen vor etwaigen Spielen eine adäquate und einheitliche Vorbereitungszeit von mehreren Wochen einräumen können. Mit dem heutigen Tage ist das zwar höchst hypothetisch und unwahrscheinlich, formell aber leider nicht in Gänze auszuschließen“, betont der für Rechtsfragen zuständige Vize-Präsident Reinhold Baier und nennt die Situation „misslich und für alle Beteiligten in einer ohnehin weiterhin schwierigen Pandemielage wenig erfreulich“.
Vereine mit völlig unterschiedlichen Interessenslagen
In den vergangenen Wochen gingen mehrere offene Briefe und einzelne Anträge von Vereinen ein, die zum überwiegenden Teil in den Abstiegskampf involviert sind und den BFV auffordern, die gültige Quotienten-Regelung nicht zur Anwendung zu bringen oder noch einzelne Spiele zur Veränderung der Quotienten zuzulassen. Wiederum andere Klubvertreter bitten um die verbindliche Umsetzung des §93 und es gibt auch Stimmen, die sich für eine Fortsetzung der Saison über den 30. Juni 2021 hinaus einsetzen. „Wir müssen die Sicht der betroffenen Vereine akzeptieren und wollen diese auch nicht mit dem bloßen Hinweis auf die bestehenden Bestimmungen abweisen, wenngleich es unsere Aufgabe ist, möglichst allen Vereinen – also auch denjenigen, die sich auf die geltenden Regeln verlassen haben – gerecht zu werden. In der Konsequenz bleibt es dabei, dass wir davon ausgehen, dass es das wachsende Infektionsgeschehen nicht mehr erlauben wird, unter Berücksichtigung einer bayernweit einheitlichen und angemessenen Vorbereitungsphase auch nur einzelne Spiele in den Ligen noch anzusetzen. Gänzlich ausschließen lässt sich das aufgrund der nur bis zum 9. Mai gültigen Verordnung des Freistaats am heutigen Tage aber nicht“, sagt Reinhold Baier.
Der BFV-Vorstand hat zudem mit Hinblick auf die Einholung eines bayernweiten Meinungsbildes unter den Entscheidern in den Vereinen festgelegt, die Vielzahl der in den vergangenen Monaten vom Verbands-Spielausschuss entwickelten Modalitäten eines Saison-Abbruchs und der jetzt von den Vereinen eingebrachten Anträge nochmals in allen Facetten zu beleuchten.
„Der Verband ist keine Einbahnstraße und wir übergehen die jetzt bei uns eingegangenen Anträge und Briefe nicht einfach. Wir sollten aber bedenken, dass es ein Leichtes ist, jetzt zu fordern, die Quotienten-Regelung auszusetzen und stattdessen nur Aufsteiger zuzulassen und den Abstieg nicht zu vollziehen. Die Konsequenzen wären extrem weitreichend, das muss man sich sehr genau ansehen. Stand heute haben wir mit dem §93 eine klare Regelung mit Auf- und Absteigern“, sagt Vize-Präsident Robert Schraudner: „Wir müssen bei allen Überlegungen immer fest im Blick haben, dass uns die Pandemie auch in der Saison 2021/22 begleiten und herausfordern wird. Wir müssen übervolle Ligen und damit eine Vielzahl an zusätzlichen Spieltagen möglichst vermeiden, um nicht wieder an den Punkt zu kommen, an dem wir jetzt stehen. Dabei ist es unser Wunsch, die Vereine mit auf die Fahrt durch schwieriges Gewässer zu nehmen. Klar ist aber auch: Jede Lösung wird am Ende Härtefälle hervorbringen“, betont Robert Schraudner. Der Bezirks-Vorsitzende des BFV in Oberbayern leitet die jetzt vom Vorstand eingesetzte Gruppe, die sich in den kommenden Tagen nochmals spieltechnisch und sportrechtlich mit allen infrage kommenden Modellen zur Abwicklung der Saison 2019/21 auseinandersetzen wird.
Formell hatte der BFV-Vorstand am Mittwochabend wie angekündigt den Ligapokal-Wettbewerb mit Ausnahme der Regionalliga Bayern abgebrochen. Zudem findet aktuell der Austausch mit den betroffenen Vereinen und dem Bayerischen Innenministerium hinsichtlich des weiteren Vorgehens für den Toto-Pokal-Wettbewerb sowie für die Play-offs und den Ligapokal-Wettbewerb der Regionalliga Bayern statt.
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Das Bayerische Kabinett hat an diesem Dienstag die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 9. Mai 2021 verlängert, womit weitere Öffnungsschritte in den Bereichen Kultur, Gastronomie und Sport vorerst auf absehbare Zeit praktisch ausbleiben. Damit steht gemäß des vom Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) verabschiedeten Vier-Punkte-Plans de facto auch fest, dass die aktuell aufgrund der Corona-Pandemie unterbrochene Spielzeit 2019/21 in den allermeisten bayerischen Amateurfußballligen nicht mehr zum Abschluss gebracht werden kann.
Wie angekündigt, werden alle bayerischen Vereine vor der Entscheidung des Verbandsvorstands über einen Abbruch der Saison und die dabei anzuwendenden Regularien durch Einholung eines Meinungsbilds mit einbezogen. Für den Fall des Abbruchs einer Saison sehen die aktuellen Bestimmungen der Spielordnung (§ 93 SpO) eine Wertung für Auf- und Abstieg nach der Quotienten-Regelung unter Wegfall der Relegationsspiele vor.
„Durch den heutigen Kabinettsbeschluss und die sich daraus ergebende staatliche Verfügungslage ist ein flächendeckender Trainingsbetrieb ab dem 3. Mai, der notwendig gewesen wäre, um die Spielzeit 2019/21 in allen bayerischen Ligen noch einmal aufnehmen und die verbleibenden Spiele noch durchführen zu können, de facto nicht mehr möglich. Wir müssen daher nun gemeinsam mit unseren Vereinen über die Frage eines Abbruchs der Verbandsspielrunden und der dabei anzuwendenden Regularien entscheiden“, erklärt BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher, der im Präsidium für den Spielbetrieb zuständig ist.Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes hatte Ende März einen Vier-Punkte-Plan für den Umgang mit der weiter wegen der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden staatlichen Verfügungslagen unterbrochenen Spielzeit 2019/21 im Herren-Bereich, die ursprünglich bis zum 30. Juni 2021 beendet werden sollte, verabschiedet. Anfang April hatte der BFV bereits den Ligapokal-Wettbewerb als Zusatzwettbewerb auf Kreis-, Bezirks- und Verbandsebene gestrichen. Den entsprechenden formellen Beschluss wird der Vorstand in seiner Sitzung am 14. April 2021 fassen und auch alle weiteren, nunmehr nach der Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung notwendig gewordenen Schritte erörtern.

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Der Corona-Maßnahmen in Bayern werden bis zum 9. Mai verlängert. Laut einem Medienbericht von "BR24" hat sich das bayerische Kabinett heute darauf verständigt. Die aktuelle Corona-Infektionsschutzverordnung wäre ansonsten in der Nacht auf nächsten Montag ausgelaufen. Für den Amateurfußball in Bayern heißt das im Umkehrschluss, dass die Spielzeit 2019/2021 vermutlich abgebrochen wird. Das Saison-Aus dürfte mit der Verlängerung der Corona-Maßnahmen besiegelt sein.
"Um noch möglichst viele oder alle der ausstehenden Spiele der Punkt-Runden zu Ende zu bringen, braucht es einen nahezu uneingeschränkten Trainingsbetrieb ab spätestens 3. Mai 2021. Sollte dies nicht der Fall sein, muss über einen Abbruch der Verbandsspielrunden entschieden werden", heißt es in dem vor rund zwei Wochen veröffentlichten Vier-Stufen-Plan des Bayerischen Fußball-Verbands. Da der spätmöglichste Trainings-Re-Start-Termin aufgrund der Maßnahmenverlängerung nicht mehr haltbar ist, wird der Saison-Abbruch unumgänglich sein.
Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU) betonte, die Lage sei weiterhin besorgniserregend und schlecht. Der bayernweite Inzidenz-Wert liege bei ungefähr 160, auch die Auslastung der Intensivbetten steige. "Wir nähern uns den Höchstständen der letzten Welle", sagte Herrmann. Generell sei zu beobachten, dass gerade Jüngere stärker von Infektionen betroffen seien. Rund fünf Prozent aller registrierten Corona-Tests seien derzeit positiv, Tendenz steigend. Die Zahl der Tests ist laut Herrmann zuletzt nicht deutlich gestiegen - das widerspreche der These, dass durch die Testzahl auch die Zahl der Fälle explodiere.
Einziger Lichtblick sind laut Herrmann die positive Entwicklung bei den Impfungen. Laut Staatskanzlei wurden in der vergangenen Woche in Bayern rund 600.000 Impfungen durchgeführt. Holetschek zufolge hat Bayern die Zahl von drei Millionen Impfungen inzwischen überschritten. Zur Einordnung: Insgesamt leben in Bayern rund 13 Millionen Menschen. Dazu gehören auch rund zwei Millionen Kinder und Jugendliche, für die es bisher keinen zugelassenen Impfstoff gibt. Derweil hofft Holetschek nach eigenen Worten, dass die bisherige Impf-Priorisierung Ende Mai aufgehoben werden kann.
Hier die aktuellen geltenden Corona-Regeln in Bayern im Link. Corona-Regeln

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Die Mammutsaison 2019/21 im bayerischen Amateurfußball steuert auf einen Abbruch zu. Um dennoch Auf- und Absteiger ermitteln zu können, soll die Quotienten-Regel zum Einsatz kommen. Dagegen wehren sich jetzt über 50 Amateurvereine aus dem Freitstaat und fordern auf Absteiger zu verzichten.
Bayern - Während beinahe alle Fußball-Landesverbände in Deutschland wohl die zweite Spielzeit in Folge abbrechen müssen, steht nun auch die verlängerte Saison 2019/20 in Bayern vor dem Abbruch. Bereits in der vergangene Woche strich der Bayerische Fußball-Verband den neu geschaffenen Ligapokal-Wettbewerb, da noch immer kein Trainingsbetrieb mit Kontakt möglich ist.
50 Amateurvereine wollen keine Absteiger bei einem Saison-Abbruch
Sollte auch bis zum 3. Mai im Freistaat nicht flächendeckend trainiert werden können, soll laut dem Vier-Punkte-Plan des Verbandes die Saison abgebrochen werden. Zur Ermittlung der Auf- und Absteiger soll dann die Quotienten-Regel eingesetzt werden. Doch nun kommt Widerstand von den Vereinen!
Über 50 Amateruklubs, angeführt vom Landesligisten ASV Rimpar aus der Nähe von Würzburg, wenden sich in einem offenen Brief an den BFV. Die Forderung: bei einem Saisonabbruch und der Anwendung der Quotienten-Regel soll auf Absteiger verzichtet werden.
Klubs monieren Verfahrensfehler bei der Einführung des Paragrafen 93
Die Vereine schreiben in dem Brief von „einer Regelung, die von keinem anderen Verband an nahezu gleicher Stelle der Saison letztes Jahr getroffen wurde. Überall gab es - ausgenommen auf ausdrücklichen Wunsch der Vereine im Saarland - nur Aufsteiger, aber keine Absteiger! Also eine Besserstellung, aber keine gravierende Sanktion der Vereine, die bei Wertung der Quotienten potenziell betroffen wären.“
Der Paragraf 93, der bei einem Saison-Abbruch die Quotientenregel vorsieht, wurde im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie eingeführt. Dabei weisen die Amateruklubs auf Verfahrensfehler hin. „Diese komplexe Ergänzung der Spielordnung während der Saison lässt sich mit staatlichen Rechtsgrundsätzen rückwirkend für die laufende Saison ohne Anhörung der Vereine (z. B. im Zuge eines Umlaufverfahrens) nicht vereinbaren. Vor allem nicht, wenn nachträglich - zuletzt am 11. März 2021 - heimlich inhaltliche Änderungen vorgenommen wurden.“
„Um weiteren Schaden vom bayerischen Amateurfußball abzuwenden“
Die Forderung der 50 Vereine, zu denen auch Bayernligist TSV Nördlingen, der TSV Abtswind sowie die dritte und vierte Mannschaft des TSV 1860 München gehören, lautet: „In Summe fordern wir den Verband bei einem voraussichtlichen Abbruch also auf, Aufsteiger aber keine Absteiger zu definieren. Um weiteren Schaden vom bayerischen Amateurfußball abzuwenden, gilt es eine Lösung zu finden, die Planungssicherheit für alle Vereine und eben keine Klagewelle nach sich zieht.“
Sportrechtsexperte Summerer sieht wenig Erfolgsaussichten bei Klagen
Der Münchner Sportrechtsexperte Thomas Summerer sagte gegenüber der „Passauer Neuen Presse“, dass der Verband gegenüber einer solchen Klagewelle in einer guten Position wäre und Klagen vor dem Verbandsgericht wenig Erfolgsaussichten hätten.
Auch vor Schieds- und ordentlichen Gerichten sieht Summerer für die Vereine wenig Chancen. „Ein Verband darf nicht im Eigeninteresse handeln, er muss das Gesamtwohl im Blick haben. Ein Richtig oder Falsch gibt es allerdings nicht, daher räumen die Gerichte den Verbänden üblicherweise Ermessensspielraum ein“, so der Sportrechtsexperte, der abschließend ausführt: „Man müsste dem BFV vorwerfen, dass er willkürlich gehandelt hat. Das dürfte nicht leicht sein.“
