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Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat seinen Impf-Aufruf in einem Schreiben an seine rund 1,6 Millionen Mitglieder in den fast 4600 Vereinen nochmals erneuert und dabei auch ausdrücklich auf mögliche staatliche Maßgaben verwiesen, die Auswirkungen auf den im Frühjahr 2022 wieder beginnenden Spielbetrieb im Freistaat haben könnten.
DIE ERKLÄRUNG DER CORONA-TASKFORCE DES BFV UNTER VORSITZ VON VIZEPRÄSIDENT ROBERT SCHRAUDNER IM WORTLAUT:
Liebe Fußballfreundinnen und Fußballfreunde,
es bleibt dabei: Wir wissen nicht, welchen Verlauf die Pandemie in den kommenden Wochen und Monaten noch nimmt. Und niemand vermag heute auch nur ansatzweise verlässlich zu sagen, wie stark unser Spielbetrieb im neuen Jahr durch das Virus beeinträchtigt sein oder durch staatliche Vorgaben reglementiert wird. Wir müssen das Beste hoffen, uns aber natürlich auch auf das Schlechte vorbereiten.
Wir folgen mit diesem neuerlichen Appell den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO):
Wir unterstützen das Impfen für alle Altersgruppen, für die STIKO-Empfehlungen ausgesprochen worden sind
Wir unterstützen gleichfalls das zeitnahe Boostern, also die Drittimpfung
Wir wünschen uns keinen Trainings- oder Spielbetrieb im Freien unter einer 2G- oder 2G-plus-Regelung
Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen nicht unter einem Freizeit-Lockdown leiden; die aktuell gültigen Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bedürfen dringend einer Verlängerung
Sollten uns jedoch staatliche Vorgaben aufgezwungen werden und ein Spielbetrieb im Frühjahr 2022 ausschließlich für Geimpfte und Genesene (2G/2G-plus) möglich sein, auch wenn nachweislich der Sport im Freien kein Infektionstreiber ist, dann sind wir als Verband dazu verpflichtet, dies auch in in unserer Spielorganisation umzusetzen – und wir werden dies schweren Herzens tun müssen. Wir sind aber nur dann wirklich gut vorbereitet, wenn maximal viele unserer Spieler*innen und Zuschauer*innen auch geimpft und geboostert sind.
DIE BFV-IMPFAKTION
Der Bayerische Fußball-Verband und seine Mitgliedsvereine organisieren bereits seit Ende Juli zusätzlich zu den offiziellen Impfangeboten der Gesundheitsämter Aktionen vor Ort in den bayerischen Klubs. Insgesamt 50 bayerische Vereine von der A-Klasse bis zur Bundesliga haben bislang an Spieltagen oder vor dem Training mindestens eine mobile Impfaktion auf ihrem Vereinsgelände organisiert und damit schon über 4000 Menschen zusätzlich erreicht, die mit der Impfung ihren Beitrag im Kampf gegen die Corona-Pandemie geleistet haben. Vereine können ihre Termine weiterhin per E-Mail an

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Wer das Stichwort Fußball hört, denkt an Ronaldo, Messi oder vielleicht Neymar. Lucy Bronze, Ada Hergerberg oder Sam Kerr sind wohl den wenigsten ein Begriff. Dabei zählen sie zu den besten Fußballerinnen der Welt. Doch Frauenfußball ist noch lange nicht im Mainstream angekommen.
Das zeigt allein die Tatsache, dass es das Wort „Frauenfußball“ gibt. Würde ein:e Sportreporter:in über „Männerfußball“ schreiben, die Fragezeichen stünden den Leser:innen wohl ins Gesicht geschrieben.
Aus dem Text: Eine Gage von der die 23-jährige Leah Mayer nur träumen kann. Die Amateurfußballerin ist die Verteidigerin in der Spielgemeinschaft Laufen Leobendorf Fridolfing in Bayern. Ein Leben ohne den Ballsport kann sie sich nicht mehr vorstellen. Für eine Profi-Karriere hat sie sich dann aber doch nicht entschieden. „Für eine wirklich erfolgreiche Damenmannschaft muss man hier schon mindestens eineinhalb Stunden fahren. Der Zeitaufwand für Training und Spiele wäre einfach immens hoch“, erklärt die junge Sportlerin. Ein Zeitaufwand, der sich für Fußballer eher auszahlt als für Fußballerinnen.

Leah Mayer (Nummer 3) inmitten ihres Teams der SG Fridolfing/Laufen/Leobendorf
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„BOOSTERN“ ERSETZT DEN TEST, AUSNAHMEREGELUNG FÜR KINDER UND JUGENDLICHE VERLÄNGERT
Die Staatsregierung hat die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorerst bis mindestens 12. Januar 2022 verlängert und auch Änderungen vorgenommen, die den Breitensport im Freistaat betreffen:
Die 2G-plus-Regelung (geimpft oder genesen und zusätzlich getestet) gilt fortan nur noch für Sport in der Halle, im Freien kommt die 2G-Regelung (geimpft oder genesen) zum Tragen. Für Zuschauer*innen von Sportveranstaltungen gilt weiterhin 2G-plus.
Darüber hinaus sind auch weiterhin und zunächst bis zum 12. Januar 2022 Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Jugendliche von der Testpflicht ausgenommen, die nachweisen können, dass sie derzeit eine Schule besuchen, an der regelmäßige Testungen durchgeführt werden, und noch nicht eingeschulte Kinder. Die entsprechende Regelung wurde verlängert. Damit ist nach wie vor Fußballtraining für Kinder ohne zusätzlichen Test möglich, die nachweisen können, dass sie eine Schule mit regelmäßigen Testungen besuchen (z.B. gültiger Schülerausweis).
„Boostern“ ersetzt fortan für Geimpfte und Genesene die Testung: Die Booster-Impfung muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen, Tests entfallen ab dem 15. Tag nach der Booster-Impfung.


