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Mit Beginn der neuen Spielzeit 2021/22 im bayerischen Amateurfußball können Vereine im Freistaat fortan bis zu fünf Spieler*innen-Wechsel vornehmen. Das hat der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) jetzt einstimmig beschlossen. Während im Erwachsenenbereich bis dato drei Auswechslungen je Mannschaft erlaubt waren, konnten Jugendteams viermal tauschen. Die jetzt neu verabschiedete Regelung von fünf Wechseln gilt ab Saisonstart nun einheitlich bei Frauen und Herren, Junioren und Juniorinnen.
„Sowohl die Statuten des Weltfußballverbandes FIFA als auch des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sehen diese Möglichkeit im Amateurbereich ausdrücklich vor. In Zeiten der Corona-Pandemie hatten wir diese Regelung ganz bewusst zunächst temporär eingeführt, um bei gedrängten Spielplänen und kürzeren Vorbereitungszeiten für Entlastung zu sorgen. Dies hat sich in der Praxis absolut bewährt. Die Vereine, so die eindeutigen Rückmeldungen, haben dieses Neuerung als sehr praktikabel empfunden und entsprechend positiv bewertet. Nicht zuletzt auch aus Gesundheitsaspekten hat der Vorstand nun beschlossen, die Regelung jetzt auch ganz offiziell einzuführen“, sagt BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher, der im Präsidium für den Spielbetrieb in Bayern verantwortlich ist.

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Gute Nachrichten für die Amateurfußballer*innen in Bayern: Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat nach dem Treffen des Ministerrates an diesem Freitagmittag weitreichende Lockerungen für den Amateurfußball im Freistaat bekanntgegeben: So entfällt ab Montag, 7. Juni 2021, bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 die Gruppenobergrenze (bislang 25 Personen) für das Mannschaftstraining. Auch Amateurfußballspiele sind dann wieder mit bis zu 500 Zuschauern erlaubt. Gestattet ist mit Inkrafttreten der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BaylfSMV) auch die Sportausübung in geschlossenen Räumen unter denselben Rahmenbedingungen, auch Vereinsversammlungen sind wieder möglich.
Liegt die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100, so ist weiterhin ein aktueller Negativ-Test (PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests) in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorzulegen; in Gebieten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht. Corona-Genesene und vollständig Geimpfte sind grundsätzlich von der Testpflicht ausgenommen. Tests, die zum Beispiel in Schule, KiTa oder Arbeitsstätte durchgeführt werden, sind ab Montag ebenfalls als Nachweis zulässig.
„Nach zuletzt nur zaghaften und mit hohen Hürden sowie reichlich Frustpotenzial verbundenen Öffnungen sind die jetzt verkündeten Lockerungen ein großer Schritt zurück zu mehr Normalität. Damit werden Sehnsüchte gestillt. Endlich können unsere Fußballerinnen und Fußballer wieder nahezu uneingeschränkt ihrem Hobby nachgehen. Und mit den Zuschauerinnen und Zuschauern wird auch die Lebensfreude auf unsere Sportplätze und in die Stadien zurückkehren, die unseren Amateurfußball über Generationsgrenzen hinweg so besonders machen“, sagt BFV-Geschäftsführer Jürgen Igelspacher.
Was die Zuschauerzahl bei Sportveranstaltungen im Freien angeht, so sind 500 Besucher*innen erlaubt, wenn diesen feste Sitzplätze zugeordnet werden können. Auf Sportanlagen, so heißt es von der Bayerischen Staatsregierung, wird die Zahl der Teilnehmer*innen im Rahmenkonzept nach der Größe der jeweiligen Sportanlage sachgerecht begrenzt. Der Bayerische Fußball-Verband rät den Sportanlagenbetreibern dazu, diese Begrenzung mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde im Vorfeld entsprechend abzustimmen. In der Zuschauerfrage bedarf es bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 eines Testnachweises der Besucher*innen.
Auch Vereinsversammlungen sind ab Montag wieder möglich: Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 draußen mit bis zu 50, drinnen mit bis zu 25 Teilnehmer*innen – bei einer Inzidenz unter 50 draußen mit bis zu 100, drinnen mit bis zu 50 Personen (zuzüglich Geimpfte und Genese nach Vorgabe des Bundesrechts). Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedürfen nicht Geimpfte oder Genesene eines negativen Tests.

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